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WILLKOMMEN
Das Team der Rechtsanwalt-Kanzlei Thomas Wolff begrüßt Sie auf seinen Internetseiten!- Wir beraten Sie individuell, umfassend und kompetent
- Tätigkeitsschwerpunkte Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
- Besondere Interessenschwerpunkte Unfallschadenrecht und Mietrecht
- Schnelle und kompetente Hilfe im Schadens- und Versicherungsfall
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!
Sie erreichen uns zu den normalen Geschäftszeiten:
Montag - Freitag, von 08:30 - 17:00 Uhr, unter 02261 / 560865 oder 0173 288 2479.
Sollte Ihr Anruf nicht persönlich entgegen genommen werden können, sprechen Sie uns eine Nachricht auf Band, wir rufen auf Wunsch auch gerne zurück!
Juristisch Präzise
Wir kämpfen für Ihr Recht
ZUR PERSON
☎ 02261 / 560865
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THOMAS WOLFF
RECHTSANWALT
Daten
- Name: Thomas Wolff
- Geburtsdatum: 05.12.1967 in Bergneustadt
- Staatsangehörigkeit: Deutsch
Sonstiges
- Mitglied des Schiedsgerichtes des Karate Dachverbandes Nordrhein Westfalen
- Karatetrainer und Vorstandsvorsitzender des Karateverein Shugyokan e. V.
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein seit 2002
- Mitglied im Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte seit 2010
Kanzlei
☎ 02261 / 560865
oder 0173 288 2479
Die Kanzlei in Gummersbach wurde im Dezember 2002 gegründet.
Wir bieten Ihnen Erfahrung, Kompetenz und persönliches Engagement bei Beratung und Vertretung unserer Mandanten auf den Gebieten des:
Versicherungsrechts
- Feuerversicherung
- Wohngebäudeversicherung/Hausratversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherung
- Industrielle Sachversicherung
- Kfz.-Kaskoversicherung
- Transportversicherung
Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- D & O Versicherung
- Anwalt- und Notarhaftpflichtversicherung
- Arzthaftpflichtversicherung
- Architektenhaftpflichtversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Banken
- Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Finanzdienstleister
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
- Kredit- und Vertrauensschadenversicherung
- Bauleistungsversicherung
- Sportversicherung
Verkehrsrecht
- Unfallschadenregulierung gegenüber der gegnerischen Kfz.-Haftpflichtversicherung pp.
- Unfallschadenregulierung gegenüber der eigenen Kaskoversicherung
- Unfallschadenregulierung mit Auslandsberührung
- Prämienrecht der Kfz.-Haftpflichtversicherung
- Prämienrecht der Kfz.-Kaskoversicherung
- Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten -Recht
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht, Fahrerlaubnissachen, MPU
- Auto-Kauf
- Auto-Leasing
- Auto-Reparatur
- Kfz.-Sachverständigen-Recht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wohnraum-Mietrecht, u. a.:
- Vertragsabschluss, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Kündigungs- und Räumungsrechtsstreit bis zur Zwangsräumung
- Mieterhöhungsverlangen
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
- Kautionsabrechnung
- Streitigkeiten über Mietmängel
- Verbotene Eigenmacht, Hausfriedensbruch und Nötigung
- Vorläufiger Rechtsschutz
- Rechtsverhältnis in der Hausgemeinschaft (Nachbarschaftsstreitigkeit)
- Erbfall und Mietrecht
- Die Wohnung bei Trennung der Mieter
Gewerbe-Mietrecht, u. a.
- Gewerbemietrechtliche Verträge
- Kündigung, Räumungsklage, einstweilige Verfügung
- Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexierung
- Kaution und Investitionskostenzuschuss
- Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Wegnahme von Inventar
- Zusatzverträge
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, u. a.
- Komplikationen durch das Verhalten von Wohnungseigentümern
- Komplikationen durch Versagen der Funktionsträger
- Komplikationen durch das Verhalten von Mietern
- Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, etc.
Honorar
Hier einige Informationen zur Berechnung der anwaltlichen Vergütung:
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der einzelnen Gebühr bestimmt sich einerseits nach dem Gebührenstreitwert und andererseits nach der jeweiligen Nummer im Vergütungsverzeichnis. In bestimmten Fällen im Strafrecht oder im Insolvenzrecht reichen die gesetzlichen Gebühren nicht aus, um den Aufwand für eine qualitativ hochwertige Arbeit abzudecken.
In diesen Fällen schließen wir eine individuelle Vergütungsvereinbarung, mit welcher die Vergütung pauschal oder nach der Berechnung eines Stundensatzes festgelegt wird.Selbstverständlich werden Sie auch als Bedürftige vertreten, wenn Sie für die Verfolgung Ihrer Rechte Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder (außergerichtlich) Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutz-Versicherung für eine unstreitige Kostenabwicklung wird für Sie kostenfrei als Service übernommen.
Was kostet anwaltliche Hilfe?
Da die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nicht unerheblich von der Frage der Kosten mitbestimmt wird, legt Herr Rechtsanwalt Wolff in jedem Stadium der Beratung besonderen Wert auf Kostentransparenz.
Nachfolgend wird Ihnen deshalb ein kurzer Überblick über das anwaltliche Gebührenrecht geben:
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
In Deutschland ist die Höhe der Anwaltsgebühren seit dem 01.07.2004 gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Die Höhe der darin enthaltenen Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwert der Angelegenheit.
Eine Abweichung von dieser Gebührenordnung ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren des RVG ist nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt.Stundenhonorar oder Pauschale
Die Berechnung der Honorare nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert kann indes auf beiden Seiten
zu unbefriedigenden Ergebnissen führen.Deshalb bietet Herr Rechtsanwalt Wolff Ihnen grundsätzlich auch die Möglichkeit der Abrechnung auf Grundlage eines zuvor vereinbarten Stundenhonorars oder einer festen Pauschale an.
Pauschalhonorare kommen in der Regel in den Fällen in Betracht, in denen aus unserer Sicht der voraussichtliche Arbeits- und Zeitaufwand abschätzbar ist.
Selbstverständlich wird für Sie vor jedem Prozessbeginn das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung kalkuliert, um Ihnen böse Überraschungen zu ersparen.
Sprechen Sie diesen Problemkreis gerne an, dann werden Ihnen gerne die zu erwartenden Beratungskosten erläutert, um für eine zufriedenstellende Lösung zu helfen.
Ein Beispiel:
Der Mandant wünscht zunächst die außergerichtliche anwaltliche Geltendmachung eines Betrages in Höhe von € 4.000,00. Da auch nach dem anwaltlichen Mahnschreiben seitens des Schuldners keine Zahlung erfolgt, erhebt der Rechtsanwalt im Auftrag des Mandanten Klage vor dem Amtsgericht. Es entstehen folgende Kosten (Regelgebühren) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):1,3-fache Geschäftsgebühr VV 2300
327,60 €
0,65-fache Verfahrensgebühr VV 3100
163,80 €
1,2-fache Terminsgebühr VV 3104
302,40 €
Auslagenpauschale VV 7002
40,00 €
19% Umsatzsteuer
158,42 €
Gerichtskosten (3 Gebühren à 127,00 €)
381,00 €
Gesamtsumme
1.373,22 €
Fachanwaltstitel
Der Erwerb der Fachanwaltschaft ist für den Rechtsanwalt eine nach Vorgabe der Fachanwaltsordnung eröffnete Qualifizierungsmaßnahme, die sowohl eine zusätzliche theoretische Ausbildung von 120 Pflichtstunden, bei Ablegung erfolgreicher Leistungskontrollen verlangt, als auch den Nachweis von praktischer Erfahrung, durch Vorlage von sogenannten Fall-Listen gegenüber der zuständige Rechtsanwaltskammer. Erst bei Erfüllung aller von der Fachanwaltsordnung aufgestellten Qualifizierungskriterien erteilt die zuständige Rechtsanwaltskammer den für den jeweils gewählten speziellen Bereich den dann erworbenen Titel „Fachanwalt“. Die so sichergestellte Qualitätssicherung von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen beim Erwerb dieses Titels wird sodann, durch die Vorgabe von gegenüber der Rechtsanwaltskammer pro Fachanwaltschaft nachzuweisenden Pflichtfortbildungsstunden (mindestens 15 Stunden pro Jahr), an welche der Fortbestand des Fachanwaltstitels geknüpft ist, auch für die Gegenwart und Zukunft gewährleistet.
„Wer etwas will, findet Wege;
Wer etwas nicht will, findet Gründe.“
Wir helfen Ihnen bei der Suche!
Versicherungsrecht
Zeit ist Geld
Das gilt gerade im Versicherungsfall.
Nach einem Verkehrsunfall, Brandschaden, Arbeitsunfall und sonstigen Schadensereignissen sind Sie regelmäßig auf die kurzfristige Erstattung des Ihnen entstandenen Schadens angewiesen.
Häufig verzögern Versicherungen jedoch die Schadensregulierung.
Rechtsanwalt Thomas Wolff unterstützt Sie bei einer kurzfristigen und insbesondere vollständigen Durchsetzung Ihrer Schadenspositionen.
Übrigens: Anwaltskosten ist zumeist erstattungsfähiger Schaden!
Dass heißt zum Beispiel:
Der Unfallgeschädigte kann in den allermeisten Fällen vom Unfallverursacher den Ersatz der für die Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangen.
Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei Thomas Wolff
I. Vorschusspflicht
Bei Auftragserteilung ist angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG).
II. Haftung des Rechtsanwalts
Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird auf einen Höchstbetrag von 25.000,00 EUR beschränkt.
Zur Einlegung von Rechtsmitteln und sonstigen Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.
III. Korrespondenzsprache
Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen.
IV. Abtretung von Kostenerstattungsansprüche
Die Kostenerstattungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Anwalts an diese abgetreten mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Schuldner mitzuteilen.
V. Auskünfte
Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
VI. Verjährung
Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags.
VII. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand gilt der Sitz der Kanzlei des beauftragten Anwalts.
VIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag / die Bedingungen als lückenhaft erweist / erweisen.
Der / Die Mandant/In bestätigt mit seiner/ ihrer Unterschrift, die Geltung vorgenannter Bedingungen für das erteilte Mandat anerkannt zu haben.
_____________, den __________________ ____________________________
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
Im Downloadbereich finden Sie eine druckbare Version.
Downloadbereich
Um die Mandatsannahme zu vereinfachen finden Sie hier grundlegende Unterlagen zum Download.
Es werden nur vollständig ausgefüllte „Neue Sache - Bögen“ bearbeitet.
Ohne die Rücksendung eines unterschriebenen Vordrucks, mit welchem die Mandatsbedingungen akezptiert werden, erfolgt keine Mandatsannahme.
Der Beginn der Bearbeitung erfolgt mit Übersendung der unterschriebenen Vollmacht nur dann vor Ablauf weiterer 14 Tage (Widerrufsfrist für Verbraucher!),
wenn zugleich die Widerrufsbelehrung mit unterschriebener Verzichtserklärung bzgl. der Möglichkeit eines Widerrufs der Mandatserteilung übersendet wird.
Bei den Vollmachten genügt Ihre Unterschrift.
Das Zusenden der vollständigen und unterzeichneten Unterlagen an die Kanzlei Wolff, Postanschrift Kölner Str. 159, 51645 Gummersbach, stellt ein Angebot auf Mandatsannahme dar.
Nur durch das Zusenden der Unterlagen wird kein Vertragsverhältnis begründet.
Sofern das Angebot durch die Kanzlei Wolff angenommen wird, wird dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Andernfalls wird Ihnen eine Information übermittelt, dass das Angebot nicht angenommen worden ist.
Im Zweifel ist es unerlässlich, dass man sich zu einer Beratung/Besprechung persönlich trifft, denn schließlich soll Ihr Anliegen möglichst umfassend beleuchtet und entsprechend bearbeitet werden
Kontakt
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Impressum
Rechtsanwalt Thomas Wolff
Kölner Straße 159
51645 Gummersbach
Telefon: +49 2261 56 08 65
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E-Mail: ratwo@t-online.de
Internet: www.wolff-rechtsanwalt.deZuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer (RAK) in Köln, Riehler Strasse 30, 50668 Köln
Tel. 0221/973010-0, Fax 0221/973010-50
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 212 / 5271 / 10 11
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5. Analyse-Tools
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- Google Analytics
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ii) Google Adwords Conversion Tracking
Um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unserer Website für Sie auszuwerten, nutzen wir ferner das Google Conversion Tracking. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie (siehe Ziffer 4) auf Ihrem Rechner gesetzt, sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind.
Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.
Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain ( www.googleadservices.com ) blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier ( https://services.google.com/sitestats/de.html ).
6. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
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7. Widerspruchsrecht
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Berufshaftpflichtversicherung:
„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung
verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.“
Alle Rechtsanwälte unsere Sozietät sind berufshaftpflichtversichert bei der Ergo Versicherung in 40198 Düsseldorf, Victoriaplatz1