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    oder 0173 288 2479

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

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  • WILLKOMMEN


    Das Team der Rechtsanwalt-Kanzlei Thomas Wolff begrüßt Sie auf seinen Internetseiten!

    • Wir beraten Sie individuell, umfassend und kompetent
    • Tätigkeitsschwerpunkte Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
    • Besondere Interessenschwerpunkte Unfallschadenrecht und Mietrecht
    • Schnelle und kompetente Hilfe im Schadens- und Versicherungsfall

     

    Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!

     

    Sie erreichen uns zu den normalen Geschäftszeiten:

    Montag - Freitag, von 08:30 - 17:00 Uhr, unter 02261 / 560865 oder 0173 288 2479.

    Sollte Ihr Anruf nicht persönlich entgegen genommen werden können, sprechen Sie uns eine Nachricht auf Band, wir rufen auf Wunsch auch gerne zurück!  

     

     

    Kontakt aufnehmen.

  • Juristisch Präzise

    Wir kämpfen für Ihr Recht

  • ZUR PERSON

    ☎ 02261 / 560865

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    THOMAS WOLFF

    RECHTSANWALT

    Daten

    • Name: Thomas Wolff
    • Geburtsdatum: 05.12.1967 in Bergneustadt
    • Staatsangehörigkeit: Deutsch
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    Sonstiges

    • Mitglied des Schiedsgerichtes des Karate Dachverbandes Nordrhein Westfalen
    • Karatetrainer und Vorstandsvorsitzender des Karateverein Shugyokan e. V.
    • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein seit 2002
    • Mitglied im Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte seit 2010
  • Kanzlei

    ☎ 02261 / 560865

    oder 0173 288 2479

     

    Die Kanzlei in Gummersbach wurde im Dezember 2002 gegründet.

     

     

    Wir bieten Ihnen Erfahrung, Kompetenz und persönliches Engagement bei Beratung und Vertretung unserer Mandanten auf den Gebieten des:

    Versicherungsrechts

    • Feuerversicherung
    • Wohngebäudeversicherung/Hausratversicherung
    • Einbruchdiebstahlversicherung
    • Industrielle Sachversicherung
    • Kfz.-Kaskoversicherung
    • Transportversicherung

    Allgemeine Haftpflichtversicherung

    • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    • Betriebshaftpflichtversicherung
    • Produkthaftpflichtversicherung
    • Umwelthaftpflichtversicherung
    • D & O Versicherung
    • Anwalt- und Notarhaftpflichtversicherung
    • Arzthaftpflichtversicherung
    • Architektenhaftpflichtversicherung
    • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Banken
    • Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Finanzdienstleister
    • Krankenversicherung
    • Unfallversicherung
    • Lebensversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
    • Kredit- und Vertrauensschadenversicherung
    • Bauleistungsversicherung
    • Sportversicherung

    Verkehrsrecht

    • Unfallschadenregulierung gegenüber der gegnerischen Kfz.-Haftpflichtversicherung pp.
    • Unfallschadenregulierung gegenüber der eigenen Kaskoversicherung
    • Unfallschadenregulierung mit Auslandsberührung
    • Prämienrecht der Kfz.-Haftpflichtversicherung
    • Prämienrecht der Kfz.-Kaskoversicherung
    • Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten -Recht
    • Verkehrs-Strafrecht
    • Verkehrsverwaltungsrecht, Fahrerlaubnissachen, MPU
    • Auto-Kauf
    • Auto-Leasing
    • Auto-Reparatur
    • Kfz.-Sachverständigen-Recht

    Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Wohnraum-Mietrecht, u. a.:

    • Vertragsabschluss, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
    • Kündigungs- und Räumungsrechtsstreit bis zur Zwangsräumung
    • Mieterhöhungsverlangen
    • Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
    • Kautionsabrechnung
    • Streitigkeiten über Mietmängel
    • Verbotene Eigenmacht, Hausfriedensbruch und Nötigung
    • Vorläufiger Rechtsschutz
    • Rechtsverhältnis in der Hausgemeinschaft (Nachbarschaftsstreitigkeit)
    • Erbfall und Mietrecht
    • Die Wohnung bei Trennung der Mieter

    Gewerbe-Mietrecht, u. a.

    • Gewerbemietrechtliche Verträge
    • Kündigung, Räumungsklage, einstweilige Verfügung
    • Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexierung
    • Kaution und Investitionskostenzuschuss
    • Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Wegnahme von Inventar
    • Zusatzverträge

    Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, u. a.

    • Komplikationen durch das Verhalten von Wohnungseigentümern
    • Komplikationen durch Versagen der Funktionsträger
    • Komplikationen durch das Verhalten von Mietern
    • Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, etc.
  • Honorar

    Hier einige Informationen zur Berechnung der anwaltlichen Vergütung:

     

    Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

     

    Die Höhe der einzelnen Gebühr bestimmt sich einerseits nach dem Gebührenstreitwert und andererseits nach der jeweiligen Nummer im Vergütungsverzeichnis. In bestimmten Fällen im Strafrecht oder im Insolvenzrecht reichen die gesetzlichen Gebühren nicht aus, um den Aufwand für eine qualitativ hochwertige Arbeit abzudecken.
     
    In diesen Fällen schließen wir eine individuelle Vergütungsvereinbarung, mit welcher die Vergütung pauschal oder nach der Berechnung eines Stundensatzes festgelegt wird.

     

    Selbstverständlich werden Sie auch als Bedürftige vertreten, wenn Sie für die Verfolgung Ihrer Rechte Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder (außergerichtlich) Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

     

    Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutz-Versicherung für eine unstreitige Kostenabwicklung wird für Sie kostenfrei als Service übernommen.

     

    Was kostet anwaltliche Hilfe?

     

    Da die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nicht unerheblich von der Frage der Kosten mitbestimmt wird, legt Herr Rechtsanwalt Wolff in jedem Stadium der Beratung besonderen Wert auf Kostentransparenz.

     

    Nachfolgend wird Ihnen deshalb ein kurzer Überblick über das anwaltliche Gebührenrecht geben:
     
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
    In Deutschland ist die Höhe der Anwaltsgebühren seit dem 01.07.2004 gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
    Die Höhe der darin enthaltenen Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwert der Angelegenheit.
     
    Eine Abweichung von dieser Gebührenordnung ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren des RVG ist nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt.

     

    Stundenhonorar oder Pauschale
    Die Berechnung der Honorare nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert kann indes auf beiden Seiten
    zu unbefriedigenden Ergebnissen führen.

     

    Deshalb bietet Herr Rechtsanwalt Wolff Ihnen grundsätzlich auch die Möglichkeit der Abrechnung auf Grundlage eines zuvor vereinbarten Stundenhonorars oder einer festen Pauschale an.

     

    Pauschalhonorare kommen in der Regel in den Fällen in Betracht, in denen aus unserer Sicht der voraussichtliche Arbeits- und Zeitaufwand abschätzbar ist.

     

    Selbstverständlich wird für Sie vor jedem Prozessbeginn das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung kalkuliert, um Ihnen böse Überraschungen zu ersparen.

     

    Sprechen Sie diesen Problemkreis gerne an, dann werden Ihnen gerne die zu erwartenden Beratungskosten erläutert, um für eine zufriedenstellende Lösung zu helfen.
    Ein Beispiel:
    Der Mandant wünscht zunächst die außergerichtliche anwaltliche Geltendmachung eines Betrages in Höhe von € 4.000,00. Da auch nach dem anwaltlichen Mahnschreiben seitens des Schuldners keine Zahlung erfolgt, erhebt der Rechtsanwalt im Auftrag des Mandanten Klage vor dem Amtsgericht. Es entstehen folgende Kosten (Regelgebühren) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):

     

    1,3-fache Geschäftsgebühr VV 2300

    327,60 €

    0,65-fache Verfahrensgebühr VV 3100

    163,80 €

    1,2-fache Terminsgebühr VV 3104

    302,40 €

    Auslagenpauschale VV 7002

    40,00 €

    19% Umsatzsteuer

    158,42 €

    Gerichtskosten (3 Gebühren à 127,00 €)

    381,00 €

    Gesamtsumme

    1.373,22 €

  • Fachanwaltstitel

    Der Erwerb der Fachanwaltschaft ist für den Rechtsanwalt eine nach Vorgabe der Fachanwaltsordnung eröffnete Qualifizierungsmaßnahme, die sowohl eine zusätzliche theoretische Ausbildung von 120 Pflichtstunden, bei Ablegung erfolgreicher Leistungskontrollen verlangt, als auch den Nachweis von praktischer Erfahrung, durch Vorlage von sogenannten Fall-Listen gegenüber der zuständige Rechtsanwaltskammer. Erst bei Erfüllung aller von der Fachanwaltsordnung aufgestellten Qualifizierungskriterien erteilt die zuständige Rechtsanwaltskammer den für den jeweils gewählten speziellen Bereich den dann erworbenen Titel „Fachanwalt“. Die so sichergestellte Qualitätssicherung von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen beim Erwerb dieses Titels wird sodann, durch die Vorgabe von gegenüber der Rechtsanwaltskammer pro Fachanwaltschaft nachzuweisenden Pflichtfortbildungsstunden (mindestens 15 Stunden pro Jahr), an welche der Fortbestand des Fachanwaltstitels geknüpft ist, auch für die Gegenwart und Zukunft gewährleistet.

     

    „Wer etwas will, findet Wege;

     

    Wer etwas nicht will, findet Gründe.“

     

    Wir helfen Ihnen bei der Suche!

  • Versicherungsrecht

    Zeit ist Geld

    Das gilt gerade im Versicherungsfall.

    Nach einem Verkehrsunfall, Brandschaden, Arbeitsunfall und sonstigen Schadensereignissen sind Sie regelmäßig auf die kurzfristige Erstattung des Ihnen entstandenen Schadens angewiesen.

     

    Häufig verzögern Versicherungen jedoch die Schadensregulierung.

    Rechtsanwalt Thomas Wolff unterstützt Sie bei einer kurzfristigen und insbesondere vollständigen Durchsetzung Ihrer Schadenspositionen.

    Übrigens: Anwaltskosten ist zumeist erstattungsfähiger Schaden!

    Dass heißt zum Beispiel:

    Der Unfallgeschädigte kann in den allermeisten Fällen vom Unfallverursacher den Ersatz der für die Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangen.

  • Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei Thomas Wolff

    I. Vorschusspflicht

    Bei Auftragserteilung ist angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG).

    II. Haftung des Rechtsanwalts

    Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird auf einen Höchstbetrag von 25.000,00 EUR beschränkt.

    Zur Einlegung von Rechtsmitteln und sonstigen Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.

    III. Korrespondenzsprache

    Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen.

    IV. Abtretung von Kostenerstattungsansprüche

    Die Kostenerstattungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Anwalts an diese abgetreten mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Schuldner mitzuteilen.

    V. Auskünfte

    Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

    VI. Verjährung

    Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags.

    VII. Gerichtsstand

    Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand gilt der Sitz der Kanzlei des beauftragten Anwalts.

    VIII. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen im Übrigen unberührt.

    An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag / die Bedingungen als lückenhaft erweist / erweisen.

    Der / Die Mandant/In bestätigt mit seiner/ ihrer Unterschrift, die Geltung vorgenannter Bedingungen für das erteilte Mandat anerkannt zu haben.

     

    _____________, den __________________ ____________________________

    (Ort) (Datum) (Unterschrift)

    Im Downloadbereich finden Sie eine druckbare Version.

  • Downloadbereich

     

    Um die Mandatsannahme zu vereinfachen finden Sie hier grundlegende Unterlagen zum Download.

     

    Es werden nur vollständig ausgefüllte „Neue Sache - Bögen“ bearbeitet.

     

    Ohne die Rücksendung eines unterschriebenen Vordrucks, mit welchem die Mandatsbedingungen akezptiert werden, erfolgt keine Mandatsannahme.

    Der Beginn der Bearbeitung erfolgt mit Übersendung der unterschriebenen Vollmacht nur dann vor Ablauf weiterer 14 Tage (Widerrufsfrist für Verbraucher!),

    wenn zugleich die Widerrufsbelehrung mit unterschriebener Verzichtserklärung bzgl. der Möglichkeit eines Widerrufs der Mandatserteilung übersendet wird.

     

    Bei den Vollmachten genügt Ihre Unterschrift. 

    Das Zusenden der vollständigen und unterzeichneten Unterlagen an die Kanzlei Wolff, Postanschrift Kölner Str. 159, 51645 Gummersbach, stellt ein Angebot auf Mandatsannahme dar. 

    Nur durch das Zusenden der Unterlagen wird kein Vertragsverhältnis begründet. 

    Sofern das Angebot durch die Kanzlei Wolff angenommen wird, wird dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Andernfalls wird Ihnen eine Information übermittelt, dass das Angebot nicht angenommen worden ist. 

     

    Im Zweifel ist es unerlässlich, dass man sich zu einer Beratung/Besprechung persönlich trifft, denn schließlich soll Ihr Anliegen möglichst umfassend beleuchtet und entsprechend bearbeitet werden

  • Kontakt

  • So finden Sie uns

  • Impressum

    Rechtsanwalt Thomas Wolff
    Kölner Straße 159
    51645 Gummersbach


    Telefon: +49 2261 56 08 65
    Telefax: +49 2261 56 08 77
    E-Mail: ratwo@t-online.de
    Internet: www.wolff-rechtsanwalt.de

     

    Zuständige Aufsichtsbehörde:

    Rechtsanwaltskammer (RAK) in Köln, Riehler Strasse 30, 50668 Köln

    Tel. 0221/973010-0, Fax 0221/973010-50
     

    Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

     

    Berufsrechtliche Regelungen:

    • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
    • Fachanwaltsordnung (FAO)
    • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

    Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.

     

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 212 / 5271 / 10 11

     

    Haftungshinweis:

    Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

     

    Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr


    Für Verbraucher besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin: http://schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de